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@aufmerken 23.03 10:32
Und das sind Entwurf und Begründung des Justizministeriums zu einem geplanten Straftatbestand für Deepfakes allgemein. Man müsste darauf vertrauen, dass die Staatsanwaltschaften satirische Deepfakes über Politiker größtenteils für sozial hinnehmbar halten.
@aufmerken 23.03 10:06
R to @aufmerken: Auch ein valider Punkt: Flucht aus dem Tatbestand durch eine einfache Markierung als „KI-generiert“? Darauf hatte schon Härtlein, KriPoZ 2025, 394 hingewiesen https://x.com/anwalt_jun/status/2035991760401203387?s=46&t=_hxbKCH02QkrEJ2AUccLLA
@aufmerken 23.03 09:57
R to @aufmerken: Ist das juristisch überzeugend? Quasi eine abstrakte Gefahr der Verbreitung allein aufgrund mangelndes Datenschutzes? APR schützt vor der Verwendung als „Wichsvorlage“?
@aufmerken 23.03 09:57
R to @aufmerken: Aus der Begründung:
@aufmerken 23.03 09:56
Das ist der Vorschlag aus dem BMJV für einen neuen Straftatbestand gegen sexualisierte Deepfakes. Schon das Herstellen oder Senden an 1 weitere Person soll strafbar sein:
@aufmerken 23.03 09:18
Habe die erste Folge sehr gerne gehört, war auch für mich als Nicht-Berliner kurzweilig und informativ! Und ich weiß natürlich, wie gut vernetzt der Kollege Dinger in der Hauptstadt ist, deswegen bin ich schon gespannt auf die nächsten Folgen
@aufmerken 21.03 00:26
Der „Spiegel“ berichtet, Christian Ulmen habe Fake-Pornografie seiner Ex-Frau Collien Fernandes verschickt. Was bei der Betroffenen das Gefühl einer „virtuellen Vergewaltigung“ auslöste, ist nach deutschem Recht bisher wohl nicht strafbar. Meine Analyse: https://www.welt.de/vermischtes/plus69bd44a5cb1f9a070e403bda/fall-ulmen-fernandes-ein-fragwuerdiger-fetisch-und-die-grenzen-des-aktuellen-strafrechts.html
@aufmerken @AlexanderDinger RT von @aufmerken 17.03 08:48
„Erst nachdem diese Redaktion rechtliche Schritte angekündigt hatte, beantwortete ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart am Montag die Fragen, ob entsprechende Drohschreiben überhaupt vorliegen oder jemals vorgelegen haben knapp mit: „Nein“.“
@aufmerken 16.03 22:01
R to @aufmerken: Der oben verlinkte Artikel ist von @RicardaBreyton.
@aufmerken 16.03 22:00
R to @aufmerken: Andererseits meint die Politik neuerdings, Teenager unbedingt besser vor Alkohol (https://www.aerzteblatt.de/news/suchtbeauftragter-wollen-begleitetes-trinken-ab-14-jahren-abschaffen-b14eed72-c098-48e0-93de-1f88f55b84b1) und Social Media schützen zu müssen und stellt nun offenbar auch ihre Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung in Frage.
@aufmerken 16.03 22:00
R to @aufmerken: Es ist sprachlich vielleicht ein bisschen komisch, hier die alte FDP-Weisheit vom sich selbst regulierenden Markt zu bemühen, aber die neueste BIÖG-Umfrage zeigt doch eigentlich klar, dass Teenies schon jetzt gut aufgeklärt sind und verantwortungsvoll mit dem Thema Sex umgehen.
@aufmerken 16.03 22:00
R to @aufmerken: Einerseits sollen junge Menschen immer früher wählen und Auto fahren dürfen, die Bundeswehr rekrutiert so viele 17-Jährige wie noch nie. Auch eine Änderung des Geschlechtseintrags ist Minderjährigen möglich.
@aufmerken 16.03 22:00
R to @aufmerken: Wenn man schon „Nur Ja heißt Ja“ einführen möchte, dann doch bitte für alle. Schließlich gibt es auch andere Konstellationen, in denen eine besondere Schutzbedürftigkeit besteht. Ohnehin zeigen die neuesten Umfragen, dass die meisten Deutschen ihr „erstes Mal“ erst nach Erreichen
@aufmerken 16.03 22:00
R to @aufmerken: der Volljährigkeit haben (https://www.bioeg.de/presse/pressemitteilungen/2026-01-22-erste-sexuelle-erfahrungen-jugendliche-warten-laenger-und-verhueten-sicher/). Wieso sollte also eine 19-jährige „Jungfrau“ weniger schützenswert sein als eine 17-jährige? Darüber hinaus finde ich, dass die Politik bei Jugendlichen zunehmend mit zweierlei Maß misst:
@aufmerken 16.03 22:00
Rechtspolitisch ist es natürlich einfacher, diese Revolution erst einmal nur für Jugendliche durchzudrücken, weil man mit dem Europarecht und der besonderen Schutzbedürftigkeit sexuell unerfahrener Personen argumentieren kann. Überzeugend finde ich das indes nicht:
@aufmerken 13.03 07:54
Nach zuletzt stark gesunkenen Umfragewerten plant das Bundesverfassungsgericht zu seinem 75. Geburtstag eine PR-Offensive. Beim Jahrespresseempfang übt ein wichtiger Journalist Kritik an den Entscheidungen des Gerichts zur AfD. Mein Bericht: https://www.welt.de/politik/deutschland/plus69b2ff0917184da7cffd7c82/bundesverfassungsgericht-warum-nicht-einen-angesehenen-konservativen-staatsrechtler-der-afd-nominieren.html
@aufmerken 10.03 20:33
„Hoven: [Man sollte § 86a] am besten auf ganz zentrale Symbole und Losungen beschränken wie das Hakenkreuz, den Hitlergruß, SS-Runen oder das RAF-Logo.“ Hatte ich auch schon vorgeschlagen, würde zu mehr Bestimmtheit, Geschichtsbewusstsein+Akzeptanz führen: https://www.welt.de/debatte/plus68ff2ee4c008edcf0c854a51/strafrecht-der-staat-sollte-genauer-definieren-welche-ns-kennzeichen-strafbar-sind.html
@aufmerken @repscfigures RT von @aufmerken 09.03 23:12
The State of Alabama is going to execute Charles "Sonny" Burton on Thursday. He's 75 now, in a wheelchair, and wears a helmet due to constant falls. One would think that he must've killed someone. But, he didn't kill anyone or even attempt to kill anyone. He wasn't even in the building at the time of the murder. And the person who actually did commit murder didn't even get a death sentence. I have talked to the governor's office and sent a letter pleading with Gov. Ivey to stop this execution. This is the same ask being made by attorneys, faith leaders, civil rights advocates, government officials, jurors from Mr. Burton's trial, and most importantly, a daughter of the victim, Doug Battle. Please do the right thing, Gov. Ivey!
@aufmerken 04.03 13:59
Anlässlich der aktuellen Verurteilung Winterhoffs der Hinweis auf meinen Text zum Prozessauftakt ⬇️ Schon damals konnte man das Bild eines Arztes, der es gut gemeint hat, aber womöglich sorgfältiger bei der Medikamenten-Aufklärung vorgehen hätte müssen, haben
@aufmerken 03.03 09:50
Ich dachte, inzwischen würde ich schon alle Abgründe dieser Ausbildung kennen, aber dass Bayern jetzt horrende Gebühren für die Möglichkeit der Notenverbesserung einführen will und dies in anderen Ländern schon Usus ist, hat mich nun doch noch überrascht. https://jurios.de/2026/03/03/bayern-will-kostenlosen-verbesserungsversuch-in-den-staatsexamina-abschaffen/
@aufmerken 25.02 10:04
R to @aufmerken: Übrigens kann ein Minister ein Gesetz nicht alleine beschließen und für mich als Heizungs-Laie wirkt es auch so, als wäre das eine Zwangselement (Heizungsart) jetzt einfach mit einem anderen (Kraftstoffart) ausgetauscht worden
@aufmerken 25.02 10:04
Dieses ständige Nachtreten einer amtierenden Regierung gegen einen ehemaligen Minister, der nicht mehr in der Politik aktiv ist, ist langsam peinlich. Stellt doch einfach euren neuen Gesetzesentwurf vor und gut ist. Fokus auf die Sache anstatt auf alte Feindbilder!
@aufmerken @investigativ_de RT von @aufmerken 28.01 06:42
Der Journalist ⁦@winkelsdorf⁩ soll unerlaubt Waffen besitzen, deshalb hat die Staatsanwaltschaft Hamburg seine Wohnung durchsuchen lassen. Doch die angeblichen Verdachtsmomente fallen bei genauerer Betrachtung auseinander. https://www.welt.de/politik/deutschland/plus6978b9e7707d4aa2075832ca/polizeieinsatz-warum-eine-falsche-zeitform-in-einem-artikel-zur-hausdurchsuchung-bei-einem-journalisten-fuehrte.html
@aufmerken @ronzheimer RT von @aufmerken 26.01 08:03
ICE-Beamte in #Minessota und was das alles für die USA bedeutet: @Tim_Roehn ist zu Gast! https://open.spotify.com/episode/3dnpSTZeUc5AojPEfZmjcc?si=y5u25ssnRqW1gdm_avpq2Q
@aufmerken @jeha2019 RT von @aufmerken 25.01 12:49
Zu Recht führt @FreSchindler vor dem Hintergrund des vom @ifw_recht jüngst vertretenen Falls der angeblichen „Gotteslästerung“ (1) aus: „Die Streichung des Paragrafen 166 wäre eine angemessene Reaktion auf islamistische Gewalt und Drohungen. Ein klares Signal, dass die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Freiheit der Kunst und Presse sowie Religionskritik wichtiger sind als ,verletzte Gefühle’ religiöser Fundamentalisten.“ […] Das Hamburger Amtsgericht hat die Exiliraner nicht verurteilt, sondern das Verfahren gegen eine Geldzahlung in Höhe von jeweils 300 Euro eingestellt. Die Angeklagten gelten damit als unschuldig. Hätten sie keinen Einspruch eingelegt, würden sie allerdings als schuldig gelten. Dass das Gericht das Verhalten der Demonstranten nicht als strafwürdig erachtet hat, ist ein Schritt in die richtige Richtung. Der Versuch des iranischen Regimes, die deutsche Justiz für die Verfolgung von Oppositionellen zu instrumentalisieren, ist nicht geglückt. Dass das Gericht das Verhalten der Demonstranten nicht als strafwürdig erachtet hat, ist ein Schritt in die richtige Richtung. Der Versuch des iranischen Regimes, die deutsche Justiz für die Verfolgung von Oppositionellen zu instrumentalisieren, ist nicht geglückt.“ (2) Zur Geschichte des Blasphemieparagraphen hat die @gbs_org in Zusammenarbeit mit dem ifw anlässlich des 10. Jahrestags des terroristischen Anschlags auf Charlie Hebdo eine informative Dokumentation veröffentlicht. Sie ist kostenfrei abrufbar (3).
@aufmerken @AlexanderDinger RT von @aufmerken 21.01 12:53
Interessanter aktueller Spionagefall: Nach @welt-Informationen war W. im politischen Berlin umtriebig, sie war immer wieder auf Veranstaltungen und Empfängen zu Gast. Zahlreiche Bilder zeigen sie mit bekannten Persönlichkeiten. https://www.welt.de/politik/deutschland/article6970ad75568b91954b0e9e08/spionage-und-terror-unterstuetzung-doppel-razzia-gegen-mutmassliche-agenten-und-unterstuetzer-russlands.html
@aufmerken @investigativ_de RT von @aufmerken 21.01 06:21
Der Anwalt Hans Reinhardt vertritt in seiner Kanzlei mit einem Mitarbeiterteam weit über 100 Geschädigte des Sparkassen-Raubs. Er erhebt schwere Vorwürfe gegen die Sicherheit der Bank und kündigt eine Musterklage an. https://www.welt.de/politik/deutschland/plus696f7b2cb8f706f05aff4024/schliessfaecher-aufgebrochen-warum-der-sparkassen-coup-von-gelsenkirchen-fuer-die-bank-gefaehrlich-werden-koennte.html
@aufmerken @jeha2019 RT von @aufmerken 20.01 11:31
Warum § 166 StGB („Gotteslästerung“) abgeschafft werden muss hat der gestrige Strafprozess gegen zwei Exiliraner*innen in erschütternde Deutlichkeit nochmals gezeigt. Ihnen wurde vorgeworfen im Rahmen einer Protestaktion vor dem inzwischen verbotenen Islamischen Zentrum Hamburg Seiten aus einem Koran angezündet zu haben. Vehement forderte der iranische Staat die strafrechtliche Verfolgung der Demonstrierenden und bestellte seinerzeit sogar einen hochrangigen Diplomaten ins Außenministerium in Teheran ein. Beide Angeklagten wurden vom Institut für Weltanschauungsrecht (ifw), dessen stellv. Direktorin ich bin, unterstützt. In seinem Einstellungsantrag brachte Herr Kollege Matthias Wisbar auf den Punkt: „Dieses Regime hat Hunderttausende von iranischen Bürgern ermordet, verschleppt, gefoltert, erniedrigt und ins Exil gezwungen. Legitimiert durch den Koran […] Dieses Regime bedroht, quält, ermordet Menschen, weil sie sich nicht an die Vorschriften des Koran halten, indem sie nicht an Gott glauben, als Frauen ihre Haare nicht genug bedecken, schwul sind und vieles mehr.“ (1) Weiter führte er aus: „In der Wahrnehmung des Herrn K. ist der Koran, seit er die Grundlage der Herrschaft im Iran darstellt, kein religiöses Werk […] Er ist das Gesetz, das seine Unterdrückung und Verfolgung fordert. Das der Folterung und Ermordung von Verwandten, Freundinnen und Weggefährtinnen des Herrn K. zugrunde gelegen hat.“ Wir halten die Vorschrift für verfassungswidrig, da sie in unzulässiger Weise die Meinungsfreiheit einschränkt, daher habe ich für das ifw einen Antrag auf Vorlage der Vorschrift beim Bundesverfassungsgericht verfasst: „Die Norm ziele nicht darauf ab, Friedlichkeit zu gewährleisten, sondern ,subjektiv empfundene Gefühlsverletzungen gewaltgeneigter Personen’ zu schützen, trägt Wisbar vor. Wenn von den betroffenen Gläubigen keine Gewalttätigkeiten zu erwarten seien, scheide eine Strafbarkeit schließlich mangels einer ,Friedensgefährdung’ aus. Der Umstand, dass in Deutschland eine Vorschrift existiere, ,die im Ergebnis Gewaltanwendung durch Islamisten legitim erscheinen lässt’, sei ,unerträglich’, beklagt Hamed in der verlesenen Erklärung.“ Das Verfahren wurde gestern gegen eine geringfügige Geldauflage eingestellt. Die Einstellung des Verfahrens ist ein Erfolg und sendet ein deutliches Signal an den iranischen Staat: Letztlich bleibt der dreiste Versuch der Instrumentalisierung der deutschen Justiz für eine transnationale Zensur ohne Erfolg. Gleichzeitig zeigt der Prozess aber auch, dass die Vorschrift abgeschafft werden muss, da sie von Extremisten zur strafrechtlichen Verfolgung Oppositioneller instrumentalisiert werden kann. Eine wehrhafte Demokratie, die ihre Namen verdient, darf das nicht zulassen FreeCharlie (2) @FreSchindler @lto_de
@aufmerken 15.01 17:39
„Leitlinienbeschluss“ 🧐 https://www.spiegel.de/panorama/nord-stream-bundesgerichtshof-schreibt-gaspipeline-sprengungen-der-ukraine-zu-a-a89c208d-9e00-4a63-be4d-2bf12aacdcf2
@aufmerken 15.01 06:36
Ach da schau her, plötzlich fordert die Justizministerin öffentlich härtere Strafen für sexualisierte KI-Fakes. Als ich dazu letzte Woche (mehrfach, explizit auch nach einem Statement der Ministerin) angefragt hatte, wollte sie sich noch nicht dazu äußern: https://taz.de/KI-Deepfakes-Justizministerin-Hubig-will-haertere-Strafen/!6145592/
@aufmerken @investigativ_de RT von @aufmerken 14.01 07:05
Die Bundeswehr will einen türkeistämmigen Soldaten wegen angeblicher verfassungsfeindlicher Gesinnung fristlos entlassen. Doch auch die zweite Gerichtsinstanz überzeugte das vom Militärischen Abschirmdienst (MAD) vorgelegte Material nicht. https://www.welt.de/politik/deutschland/plus69661274fa5fa2e75fb74506/extremismusverdacht-auch-im-zweiten-anlauf-verliert-der-geheimdienst-gegen-den-soldaten.html
@aufmerken 08.01 06:55
Was gerade auf X passiert mit den Bikini-Bildern, „zeigt deutlich, warum es nicht ausreicht, auf freiwillige Maßnahmen von Online-Plattformen zu hoffen“, schreibt mir die Geschäftsführerin von @HateAid. Warum der aktuelle Trend so gefährlich ist: https://www.welt.de/politik/deutschland/plus695e6af54d1d5f581eeaea2b/kurznachrichtendienst-x-eine-flut-an-bikini-fotos-stellt-die-deutsche-justiz-bloss.html
@aufmerken 03.01 10:40
So schnell werden die Kritiker in den eigenen Reihen wieder eingefangen
@aufmerken 27.12 09:29
R to @aufmerken: Für eine Anklage bei Ermittlungsabschluss wiederum wäre dann aber eine Aufhebung der Immunität erforderlich gewesen.
@aufmerken 27.12 09:29
R to @aufmerken: Interessant auch: Die verweigerte Aufhebung von Habecks Immunität durch den Bundestag bremste die Ermittlungen nur im Hinblick auf den Vorwurf der üblen Nachrede, nicht aber der Verleumdung aus, weil der Bundestag selbst in seiner Geschäftsordnung Ermittlungen hierzu gestattet:
@aufmerken 27.12 09:29
R to @aufmerken: Die StA schreibt dazu:
@aufmerken 27.12 09:29
R to @aufmerken: Wenn man unter Berücksichtigung der BVerfG-Rspr. zu dem Ergebnis kommt, dass Habecks Aussagen die Grenze zur Strafbarkeit nicht überschritten haben, dann wäre doch eine Einstellung nach § 170 II 1 StPO aus rechtlichen Gründen (d.h. ohne irgendwelche Auflagen) vorrangig gewesen?
@aufmerken 27.12 09:29
R to @aufmerken: im Lichte des Grundrechts der Meinungsfreiheit in solchen Fallkonstellationen hohe Anforderungen an eine Verurteilung wegen eines Äußerungsdelikts zu stellen sind.“ Das hat mir nicht so ganz eingeleuchtet.
@aufmerken 27.12 09:29
R to @aufmerken: Als Begründung für die Einstellung gegen Geldauflage hieß es in der PM: „Eine Einstellung des Ermittlungsverfahrens mit gerichtlicher Zustimmung erschien im vorliegenden Fall sachgerecht, da nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts
@aufmerken 27.12 09:29
R to @aufmerken: Nach § 24 I 1 Nr. 3 GVG hätte die StA daher auch beim Landgericht anklagen können.
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