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@jeha2019 09.04 18:37
Sexualstrafrecht, Triggerwarnung und Jurastudium Die Frage, welche Rechtsgebiete im Jurastudium als relevant anzusehen sind, lässt sich nicht allein anhand späterer Berufspraxis beantworten. Zwar wird nur ein vergleichsweisegeringer Teil der Volljurist*innen im Strafrecht tätig sein, noch weniger im Bereich des Sexualstrafrechts. Gleichwohl ist das Strafrecht integraler Bestandteil der juristischen Ausbildung, die als generalistische Ausbildung konzipiert ist. Ziel dieser Ausbildung ist es nicht, eine möglichst große Anzahl einzelner Tatbestände zu vermitteln, sondern den Studierenden ein systematisches Verständnis der strafrechtlichen Dogmatik zu eröffnen. Insbesondere die Kenntnisse des Allgemeinen Teils des Strafrechts ermöglichen es, auch unbekannte Tatbestände methodisch sicher zu erschließen und anzuwenden. Angesichts dessen tritt die Auswahl konkreter Delikte gegenüber der Vermittlung grundlegender Strukturen in den Hintergrund. Die Bestimmung des Prüfungsstoffs sollte daher primär danach erfolgen, welche Inhalte sich besonders eignen, um diese dogmatischen Grundlagen zu vermitteln. Eine Orientierung an der bloßen gesellschaftlichen Relevanz einzelner Deliktsbereiche wäre demgegenüber inkonsequentund birgt die Gefahr der Politisierung der Ausbildung in sich. Andernfalls müssten auch andere praktisch bedeutsame, aber im Studium allenfalls randständige Bereiche – etwa das Betäubungsmittelstrafrecht oder Teile des Sozialrechts – stärker berücksichtigt werden. Freilich weisen bestimmte Rechtsgebiete, v.a. das Sexualstrafrecht, eine besondere gesellschaftliche Sensibilität auf und können für Betroffene ein erhöhtes Belastungspotenzial bergen. Dieses Phänomen ist jedoch nicht auf einzelne Deliktsbereiche beschränkt. Auch andere Rechtsgebiete – etwa Körperverletzungsdelikte, das Familien- oder das Erbrecht – können aufgrund persönlicher Vorerfahrungen der Studierenden emotional belastend wirken. Daraus folgt, dass die Problematik möglicher Retraumatisierungen nicht primär durch eine selektive Ausklammerung einzelner Themen gelöst werden kann. Vielmehr ist es Aufgabe der Lehrenden, den Stoff mit der gebotenen Sachlichkeit und Sensibilität zu vermitteln und zugleich ein Bewusstsein dafür zu schaffen, dass juristische Konflikte regelmäßig mit erheblichen persönlichen Belastungen für die Beteiligten verbunden sind – unabhängig vom Rechtsgebiet. In diesem Zusammenhang kommt einem weiteren Aspekt besondere Bedeutung zu: Neben der fachlichen Kompetenz stellt die Empathie eine zentrale Schlüsselqualifikation für angehende Juristinnen und Juristen dar. Diese lässt sich zwar nicht isoliert lehren, sollte jedoch als grundlegende Haltung die gesamte juristische Ausbildung begleiten. Denn die spätere juristische Tätigkeit erfordert nicht nur die sichere Anwendung von Normen, sondern auch ein verantwortungsbewusstes und sensibles Handeln gegenüber den von rechtlichen Entscheidungen betroffenen Menschen.
@jeha2019 @sebasobo RT von @jeha2019 02.04 16:23
Der Kollege Kinzig, Direktor des IfK Tübingen mit einer treffenden Erwiderung. M.E. eine über das #Cannabisgesetz hinausgehende sehr bedenkliche Entwicklung, wenn Politiker so mit Wissenschaft umgehen und ausgewiesene Experten faktenfrei diskreditieren.
@jeha2019 @sebasobo RT von @jeha2019 30.03 08:14
Eine wirklich lesenswerte Reportage von @KlaubertD in der @faznet mit vielen spannenden Einblicken sowohl in die Forschung zum #CanG als auch unmittelbar in das Milieu der "Haschischhändler". Und ich komme auch zu Wort. 😀 https://www.faz.net/aktuell/politik/staerkt-oder-schwaecht-die-legalisierung-von-cannabis-die-organisierte-kriminalitaet-accg-200683113.html
@jeha2019 @yankiffm RT von @jeha2019 26.02 10:10
Ich freue mich über die geladenen Sachverständigen: Prof. Dr. Dr. René Gottschalk, ehem. Leiter des Gesundheitsamtes Frankfurt @schroeder_k, ehem. BM und frühere MdB (R21) Prof. Georg Götz, Universität Gießen @jeha2019, Rechtsanwältin Prof. Stefan Huster, Ruhr-Universität Bochum
@jeha2019 08.02 21:57
R to @jeha2019: (1) https://www.berliner-zeitung.de/gesundheit-oekologie/corona-aufarbeitung-jessica-hamed-wir-koennen-nicht-den-mantel-des-schweigens-darueberlegen-li.2162948; https://www.ckb-anwaelte.de/gedanken-zum-aktuellen-gesellschaftlichen-gegeneinander/ (2) https://www.nd-aktuell.de/artikel/1197362.corona-corona-impfopfern-das-leben-gerettet.html
@jeha2019 08.02 21:55
Zum Thema Corona habe ich seit 2020 für meine Mandantschaft viele Klagen zur Klärung von verfassungsrechtlichen Grundsatzfragen geführt, zahlreiche Gastbeiträge verfasst, Interviews gegeben, Vorträge gehalten, Schriftsätze veröffentlicht und immer wieder eine Aufarbeitung angemahnt. Neben der Kritik an vielen falschen politischen und juristischen Entscheidungen habe ich von Beginn an für einen offenen Diskurs plädiert. Er wurde seitens der Regierenden und zu vielen Journalist*innen systematisch verhindert. So lange, bis die einen irrational Angst vor Covid und die anderen vor dem Staat hatten (1). Die Verunmöglichung eines pluralistischen und fairen Diskurses unter Anwendung der Regeln des kritischen Rationalismus war wahrscheinlich der Kardinalfehler während der Coronazeit. Überdeutlich wird das in dem Bericht über Dennis Hehlgans und dem Umgang mit seinem mutmaßlichen Impfschaden (2): „Freunde hatten ihn aufgefordert, seine Aufklärung im Internet einzustellen, weil dies nur der AfD helfe.“ Im Jahr 2021 haben sich bei mir unabhängig voneinander mehrere Ärzt*innen gemeldet und auf von ihnen beobachtete Impfschäden durch die Corona-Impfungen hingewiesen. Ich bot ihnen die Vermittlung an die Presse an, doch diesen Mut wolle niemand von ihnen aufbringen. Ihre Angst war nachvollziehbar. Kritik hatte damals einen hohen Preis - Schweigen aber auch. Den flächendeckenden medialen Versäumnissen kommt hierbei eine erhebliche Verantwortung zu. Für eine Mandantin klagte ich Ende August 2020 gegen das RKI. Wir beanstandeten die aggravierende und damit faktenwidrige Darstellung bzw. Bewertung des Infektionsgeschens. T-online griff das auf und zitierte mich: „Es ist von überragender Bedeutung, dass sich das RKI einer verzerrenden, übertriebenen Berichterstattung enthält. Es hat sich wissenschaftlich zu äußern und nicht politisch.“ Juristischen Erfolg hatte die Klage keinen, aber das RKI passte seine Formulierungen an (siehe unten, RKI-Protokoll vom 31.8.2020). Die RKI-Files haben Jahre später gezeigt, dass unsere Kritik an der politischen statt der rein wissenschaftlichen Kommunikation berechtigt war. Der t-online Artikel hingegen war seinerzeit tendenziös geschrieben. Damit war t-online aber keineswegs alleine. Ob Spiegel, Süddeutsche Zeitung, die tagesschau usw usf., viele Leitmedien hatten sich vorschnell auf die Seite der Regierenden geschlagen statt kritisch das staatliche Handeln zu hinterfragen.
@jeha2019 06.02 17:38
R to @jeha2019: Richtig: @hpdticker
@jeha2019 06.02 17:12
R to @jeha2019: (1) https://hpd.de/artikel/frauenklinik-kein-gebetshaus-meine-hilfe-keine-suende-23784 Zur Meldung des ifw: https://weltanschauungsrecht.de/meldung/teilerfolg-lag-hamm-fuer-chefarzt-joachim-volz
@jeha2019 06.02 17:12
Gestern konnten wir eine Teilerfolg für Chefarzt Joachim Volz in der Berufungsverhandlung vor dem Landesarbeitsgericht Hamm erzielen. Herr Volz wird vom @ifw_recht in seinem Rechtsstreit juristisch unterstützt. Gegenüber dem @hpd bewerte ich das Urteil wie folgt (1): „Wir freuen uns einerseits natürlich darüber, dass die Berufung im Hinblick auf die Nebentätigkeit von Herrn Volz erfolgreich war. Das bedeutet nämlich, dass Herr Volz seine Patientinnen wieder vollumfänglich betreuen und nötigenfalls auch einen Schwangerschaftsabbruch durchführen kann. Für den Moment ist das also eine große Erleichterung. Anderseits zeigt das Urteil auch – schließlich wurde die Dienstanweisung (Schwangerschaftsabbrüche nur bei Gefahr für Leib und Leben) im Rahmen seiner angestellten Tätigkeit vom Landesarbeitsgericht bestätigt –, dass ein politisches Handeln dringend erforderlich ist. Eine höchstrichterliche Grundsatzentscheidung steht zwar noch aus, allerdings ist fraglich, ob es zu einer solchen in näherer Zukunft kommt. Theoretisch müsste es allenthalben derartige Klagen geben, faktisch aber ist es eine Ausnahmesituation, dass ein Arzt oder eine Ärztin den Mut aufbringt, sich gegen eine derartige Dienstanweisung zur Wehr zu setzen. Wo kein Kläger, da kein Urteil.“ Abschließend konstatiere ich: „Die Politik darf die weitere Gefährdung der Versorgungslage und des sozialen Friedens nicht mehr hinnehmen. Das gilt erst recht, wenn man bedenkt, dass sich diese Krankenhäuser vollständig aus öffentlichen Geldern finanzieren.“ @spdbt @GrueneBundestag @Linksfraktion (Foto von Peter Kurz)
@jeha2019 29.01 11:40
R to @jeha2019: (1) https://weltanschauungsrecht.de/meldung/medizin-keine-glaubenssache
@jeha2019 29.01 11:40
Am 05.02.2026 um 12.15 Uhr findet vor dem Landesarbeitsgericht Hamm in dem vom ifw unterstützten Rechtsstreit des Gynäkologen Joachim Prof. Dr Volz die Berufungsverhandlung statt. In erster Instanz unterlag der renommierte Chefarzt, doch die stellvertretende @ifw_recht-Direktorin Jessica Hamed zeigt sich zuversichtlich: »Wir sind davon überzeugt, dass sich letztlich unsere Rechtsauffassung durchsetzen wird.« Die Juristin erläuterte am 25.08.2025 in einem ausführlichen Interview mit der Deutschen Welle, wieso das ifw das Urteil für falsch hält und welche rechtspolitischen Fragestellungen sich ergeben. (1)
@jeha2019 25.01 12:49
R to @jeha2019: (1) https://weltanschauungsrecht.de/meldung/aktuelles-strafverfahren-wegen-gotteslaesterung-ss-166-stgb-deutsche-strafrecht-islamisten (2) https://www.welt.de/politik/deutschland/article696e2a32173ea7f40d17db09/gegenrede-meinungsfreiheit-ist-wichtiger-als-verletzte-gefuehle-religioeser-fanatiker.html (3) https://youtu.be/Jb5AadQ4BOE?si=iDogR5-SUZojsoXt
@jeha2019 20.01 11:42
R to @jeha2019: (1) https://www.welt.de/politik/deutschland/plus696dd3d14b28d19bc43445f6/koran-bei-demo-verbrannt-ein-buch-in-dem-zum-heiligen-krieg-aufgerufen-wird-sagt-die-angeklagte-ueber-den-koran.html
@jeha2019 20.01 11:33
R to @jeha2019: (1) https://www.welt.de/regionales/hamburg/article696e1c364b28d19bc4344c1c/prozess-wegen-koranverbrennung-vor-izh-eingestellt.html (2) https://free-charlie.de
@jeha2019 @FreSchindler RT von @jeha2019 19.01 19:09
Zwei Exiliraner sind angeklagt, weil sie vor dem Islamischen Zentrum Hamburg einen Koran verbrannt haben sollen. Nach Intervention des Irans wurden Ermittlungen eingeleitet – weshalb ein Verteidiger vor Gericht einen schweren Vorwurf gg. die Justiz erhebt https://www.welt.de/politik/deutschland/plus696dd3d14b28d19bc43445f6/koran-bei-demo-verbrannt-ein-buch-in-dem-zum-heiligen-krieg-aufgerufen-wird-sagt-die-angeklagte-ueber-den-koran.html
@jeha2019 14.01 15:55
R to @jeha2019: (1) https://www.welt.de/politik/deutschland/article696772cacfc0c7991e6e6ebe/ich-hasse-die-meinungsfreiheit-freispruch-im-prozess-um-faeser-fotomontage-auf-x.html
@jeha2019 14.01 15:54
Einzig richtige Entscheidung im Prozess um das Faesermeme („Ich hasse die Meinungsfreiheit“): Freispruch. (1) Die erstinstanzliche Verurteilung war unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten geradezu abwegig. Umso erfreulicher ist es, dass die Staatsanwaltschaft dies offenbar ebenso erkannt und konsequent selbst einen Freispruch beantragt hat. Denn im Rechtsstaat geht es nie darum, persönlich zu „gewinnen“. „Gewinnen“ soll immer das Recht. Positiv hervorzuheben ist, dass die Staatsanwaltschaft ihre rechtliche Bewertung korrigiert und nicht aus Prinzip an einer unzutreffenden Rechtsauffassung festgehalten hat. Denn diese Bereitschaft zur Korrektur ist leider nicht bei allen Strafverfolgungsbehörden jederzeit zu beobachten.
@jeha2019 @AK_Polis RT von @jeha2019 12.01 20:12
Heute war @SeyranBerlin auf der @csu_lt-Klausurtagung. Seyran Ateş sagte, man müsse „Ross und Reiter benennen“ und „realisieren, dass es einen politischen Islam gibt“. Sie forderte eine „Gegenoffensive“ gegen Radikalisierung im Netz und gegen „TikTok-Imame“. Zudem sprach sie sich für ein #Kopftuchverbot für Unter-14-Jährige aus.
@jeha2019 30.12 23:05
R to @jeha2019: (1) https://www.welt.de/politik/deutschland/plus695390c24a45863a679f3fe3/plan-der-justizministerin-wie-die-regierung-jetzt-eine-schaerfere-gangart-gegen-verurteilte-volksverhetzer-einlegt.html
@jeha2019 30.12 23:05
Der Einschätzung von @sebasobo, dem stellvertretenden Direktor der Kriminologischen Zentralstelle, kann ich nur zustimmen: „‚Man kann es durchaus kritisch sehen, dass Amtsgerichte künftig die Macht haben sollen, in die politische Sphäre hinein zu urteilen. […] Erschwerend kommt hinzu, dass der Straftatbestand der Volksverhetzung voll von ausführungsbedürftigen Rechtsbegriffen ist’, so Sobota weiter. ,Was ist ein Angriff auf die Menschenwürde? Wann ist eine Äußerung zur Störung des öffentlichen Friedens geeignet? Selbst unter Gerichten herrscht hier oft Uneinigkeit.‘“ (1)
@jeha2019 05.12 15:02
R to @jeha2019: (1) https://link.springer.com/article/10.1007/s00129-025-05434-y
@jeha2019 05.12 15:01
In einem aktuellen Beitrag in der ärztlichen Fachzeitschrift "Die Gynäkologie" erläutern Prof. Dr. Joachim Volz , Prof. Dr. @JoergScheinfeld, Prof. Dr. Hartmut Kreß, Dr. Michael Schmidt-Salomon, Dr. Till Müller-Heidelberg und ich, warum der selbstbestimmte Schwangerschaftsabbruch nicht im Strafgesetzbuch geregelt werden sollte. Der Beitrag ist frei zugänglich (1). @ifw_recht @spdbt @GrueneBundestag @Linksfraktion @CarmenWegge @Ricarda_Lang @lto_de