Eine wirklich lesenswerte Reportage von @KlaubertD in der @faznet mit vielen spannenden Einblicken sowohl in die Forschung zum #CanG als auch unmittelbar in das Milieu der "Haschischhändler".
Und ich komme auch zu Wort. 😀
https://www.faz.net/aktuell/politik/staerkt-oder-schwaecht-die-legalisierung-von-cannabis-die-organisierte-kriminalitaet-accg-200683113.html
Ich freue mich über die geladenen Sachverständigen:
Prof. Dr. Dr. René Gottschalk, ehem. Leiter des Gesundheitsamtes Frankfurt
@schroeder_k, ehem. BM und frühere MdB (R21)
Prof. Georg Götz, Universität Gießen
@jeha2019, Rechtsanwältin
Prof. Stefan Huster, Ruhr-Universität Bochum
R to @jeha2019: (1) https://www.berliner-zeitung.de/gesundheit-oekologie/corona-aufarbeitung-jessica-hamed-wir-koennen-nicht-den-mantel-des-schweigens-darueberlegen-li.2162948; https://www.ckb-anwaelte.de/gedanken-zum-aktuellen-gesellschaftlichen-gegeneinander/
(2) https://www.nd-aktuell.de/artikel/1197362.corona-corona-impfopfern-das-leben-gerettet.html
Zum Thema Corona habe ich seit 2020 für meine Mandantschaft viele Klagen zur Klärung von verfassungsrechtlichen Grundsatzfragen geführt, zahlreiche Gastbeiträge verfasst, Interviews gegeben, Vorträge gehalten, Schriftsätze veröffentlicht und immer wieder eine Aufarbeitung angemahnt.
Neben der Kritik an vielen falschen politischen und juristischen Entscheidungen habe ich von Beginn an für einen offenen Diskurs plädiert. Er wurde seitens der Regierenden und zu vielen Journalist*innen systematisch verhindert. So lange, bis die einen irrational Angst vor Covid und die anderen vor dem Staat hatten (1).
Die Verunmöglichung eines pluralistischen und fairen Diskurses unter Anwendung der Regeln des kritischen Rationalismus war wahrscheinlich der Kardinalfehler während der Coronazeit.
Überdeutlich wird das in dem Bericht über Dennis Hehlgans und dem Umgang mit seinem mutmaßlichen Impfschaden (2): „Freunde hatten ihn aufgefordert, seine Aufklärung im Internet einzustellen, weil dies nur der AfD helfe.“
Im Jahr 2021 haben sich bei mir unabhängig voneinander mehrere Ärzt*innen gemeldet und auf von ihnen beobachtete Impfschäden durch die Corona-Impfungen hingewiesen. Ich bot ihnen die Vermittlung an die Presse an, doch diesen Mut wolle niemand von ihnen aufbringen. Ihre Angst war nachvollziehbar. Kritik hatte damals einen hohen Preis - Schweigen aber auch.
Den flächendeckenden medialen Versäumnissen kommt hierbei eine erhebliche Verantwortung zu.
Für eine Mandantin klagte ich Ende August 2020 gegen das RKI. Wir beanstandeten die aggravierende und damit faktenwidrige Darstellung bzw. Bewertung des Infektionsgeschens. T-online griff das auf und zitierte mich: „Es ist von überragender Bedeutung, dass sich das RKI einer verzerrenden, übertriebenen Berichterstattung enthält. Es hat sich wissenschaftlich zu äußern und nicht politisch.“
Juristischen Erfolg hatte die Klage keinen, aber das RKI passte seine Formulierungen an (siehe unten, RKI-Protokoll vom 31.8.2020).
Die RKI-Files haben Jahre später gezeigt, dass unsere Kritik an der politischen statt der rein wissenschaftlichen Kommunikation berechtigt war.
Der t-online Artikel hingegen war seinerzeit tendenziös geschrieben. Damit war t-online aber keineswegs alleine. Ob Spiegel, Süddeutsche Zeitung, die tagesschau usw usf., viele Leitmedien hatten sich vorschnell auf die Seite der Regierenden geschlagen statt kritisch das staatliche Handeln zu hinterfragen.
R to @jeha2019: Richtig: @hpdticker
R to @jeha2019: (1) https://hpd.de/artikel/frauenklinik-kein-gebetshaus-meine-hilfe-keine-suende-23784
Zur Meldung des ifw: https://weltanschauungsrecht.de/meldung/teilerfolg-lag-hamm-fuer-chefarzt-joachim-volz
Gestern konnten wir eine Teilerfolg für Chefarzt Joachim Volz in der Berufungsverhandlung vor dem Landesarbeitsgericht Hamm erzielen. Herr Volz wird vom @ifw_recht in seinem Rechtsstreit juristisch unterstützt.
Gegenüber dem @hpd bewerte ich das Urteil wie folgt (1):
„Wir freuen uns einerseits natürlich darüber, dass die Berufung im Hinblick auf die Nebentätigkeit von Herrn Volz erfolgreich war. Das bedeutet nämlich, dass Herr Volz seine Patientinnen wieder vollumfänglich betreuen und nötigenfalls auch einen Schwangerschaftsabbruch durchführen kann. Für den Moment ist das also eine große Erleichterung.
Anderseits zeigt das Urteil auch – schließlich wurde die Dienstanweisung (Schwangerschaftsabbrüche nur bei Gefahr für Leib und Leben) im Rahmen seiner angestellten Tätigkeit vom Landesarbeitsgericht bestätigt –, dass ein politisches Handeln dringend erforderlich ist. Eine höchstrichterliche Grundsatzentscheidung steht zwar noch aus, allerdings ist fraglich, ob es zu einer solchen in näherer Zukunft kommt. Theoretisch müsste es allenthalben derartige Klagen geben, faktisch aber ist es eine Ausnahmesituation, dass ein Arzt oder eine Ärztin den Mut aufbringt, sich gegen eine derartige Dienstanweisung zur Wehr zu setzen. Wo kein Kläger, da kein Urteil.“
Abschließend konstatiere ich:
„Die Politik darf die weitere Gefährdung der Versorgungslage und des sozialen Friedens nicht mehr hinnehmen. Das gilt erst recht, wenn man bedenkt, dass sich diese Krankenhäuser vollständig aus öffentlichen Geldern finanzieren.“
@spdbt @GrueneBundestag @Linksfraktion
(Foto von Peter Kurz)
R to @jeha2019: (1) https://weltanschauungsrecht.de/meldung/medizin-keine-glaubenssache
Am 05.02.2026 um 12.15 Uhr findet vor dem Landesarbeitsgericht Hamm in dem vom ifw unterstützten Rechtsstreit des Gynäkologen Joachim Prof. Dr Volz die Berufungsverhandlung statt.
In erster Instanz unterlag der renommierte Chefarzt, doch die stellvertretende @ifw_recht-Direktorin Jessica Hamed zeigt sich zuversichtlich: »Wir sind davon überzeugt, dass sich letztlich unsere Rechtsauffassung durchsetzen wird.« Die Juristin erläuterte am 25.08.2025 in einem ausführlichen Interview mit der Deutschen Welle, wieso das ifw das Urteil für falsch hält und welche rechtspolitischen Fragestellungen sich ergeben. (1)
R to @jeha2019: (1) https://weltanschauungsrecht.de/meldung/aktuelles-strafverfahren-wegen-gotteslaesterung-ss-166-stgb-deutsche-strafrecht-islamisten
(2) https://www.welt.de/politik/deutschland/article696e2a32173ea7f40d17db09/gegenrede-meinungsfreiheit-ist-wichtiger-als-verletzte-gefuehle-religioeser-fanatiker.html
(3) https://youtu.be/Jb5AadQ4BOE?si=iDogR5-SUZojsoXt
R to @jeha2019: (1) https://www.welt.de/politik/deutschland/plus696dd3d14b28d19bc43445f6/koran-bei-demo-verbrannt-ein-buch-in-dem-zum-heiligen-krieg-aufgerufen-wird-sagt-die-angeklagte-ueber-den-koran.html
R to @jeha2019: (1) https://www.welt.de/regionales/hamburg/article696e1c364b28d19bc4344c1c/prozess-wegen-koranverbrennung-vor-izh-eingestellt.html
(2) https://free-charlie.de
Zwei Exiliraner sind angeklagt, weil sie vor dem Islamischen Zentrum Hamburg einen Koran verbrannt haben sollen. Nach Intervention des Irans wurden Ermittlungen eingeleitet – weshalb ein Verteidiger vor Gericht einen schweren Vorwurf gg. die Justiz erhebt https://www.welt.de/politik/deutschland/plus696dd3d14b28d19bc43445f6/koran-bei-demo-verbrannt-ein-buch-in-dem-zum-heiligen-krieg-aufgerufen-wird-sagt-die-angeklagte-ueber-den-koran.html
R to @jeha2019: (1) https://www.welt.de/politik/deutschland/article696772cacfc0c7991e6e6ebe/ich-hasse-die-meinungsfreiheit-freispruch-im-prozess-um-faeser-fotomontage-auf-x.html
Einzig richtige Entscheidung im Prozess um das Faesermeme („Ich hasse die Meinungsfreiheit“): Freispruch. (1)
Die erstinstanzliche Verurteilung war unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten geradezu abwegig. Umso erfreulicher ist es, dass die Staatsanwaltschaft dies offenbar ebenso erkannt und konsequent selbst einen Freispruch beantragt hat.
Denn im Rechtsstaat geht es nie darum, persönlich zu „gewinnen“. „Gewinnen“ soll immer das Recht.
Positiv hervorzuheben ist, dass die Staatsanwaltschaft ihre rechtliche Bewertung korrigiert und nicht aus Prinzip an einer unzutreffenden Rechtsauffassung festgehalten hat.
Denn diese Bereitschaft zur Korrektur ist leider nicht bei allen Strafverfolgungsbehörden jederzeit zu beobachten.
Heute war @SeyranBerlin auf der @csu_lt-Klausurtagung. Seyran Ateş sagte, man müsse „Ross und Reiter benennen“ und „realisieren, dass es einen politischen Islam gibt“. Sie forderte eine „Gegenoffensive“ gegen Radikalisierung im Netz und gegen „TikTok-Imame“. Zudem sprach sie sich für ein #Kopftuchverbot für Unter-14-Jährige aus.
R to @jeha2019: (1) https://www.welt.de/politik/deutschland/plus695390c24a45863a679f3fe3/plan-der-justizministerin-wie-die-regierung-jetzt-eine-schaerfere-gangart-gegen-verurteilte-volksverhetzer-einlegt.html
Der Einschätzung von @sebasobo, dem stellvertretenden Direktor der Kriminologischen Zentralstelle, kann ich nur zustimmen:
„‚Man kann es durchaus kritisch sehen, dass Amtsgerichte künftig die Macht haben sollen, in die politische Sphäre hinein zu urteilen.
[…]
Erschwerend kommt hinzu, dass der Straftatbestand der Volksverhetzung voll von ausführungsbedürftigen Rechtsbegriffen ist’, so Sobota weiter. ,Was ist ein Angriff auf die Menschenwürde? Wann ist eine Äußerung zur Störung des öffentlichen Friedens geeignet? Selbst unter Gerichten herrscht hier oft Uneinigkeit.‘“ (1)
R to @jeha2019: (1) https://link.springer.com/article/10.1007/s00129-025-05434-y
In einem aktuellen Beitrag in der ärztlichen Fachzeitschrift "Die Gynäkologie" erläutern Prof. Dr. Joachim Volz , Prof. Dr. @JoergScheinfeld, Prof. Dr. Hartmut Kreß, Dr. Michael Schmidt-Salomon, Dr. Till Müller-Heidelberg und ich, warum der selbstbestimmte Schwangerschaftsabbruch nicht im Strafgesetzbuch geregelt werden sollte.
Der Beitrag ist frei zugänglich (1).
@ifw_recht @spdbt @GrueneBundestag @Linksfraktion @CarmenWegge @Ricarda_Lang @lto_de